Bürgerwind Mettingen
Mitmachen | Mitgestalten | Mitbestimmen

Das Projekt "Bürgerwindpark Mettingen"

Der Zukunftskreis Steinfurt hat im Rahmen seiner Zielsetzung „Energieautark 2050" eine kreisweite Windpotentialanalyse erstellen lassen. Auch in Mettingen wurden Flächen mit einigem Entwicklungspotenzial ermittelt. Das Windpotenzialgebiet liegt geografisch gesehen nordöstlich der Gemeinde Mettingen.

Als Initiatoren des Bürgerwindvorhabens in Mettingen möchten wir diese Flächen gerne gemeinschaftlich weiterentwickeln, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und naturschutzfachlicher Interessen und unter Einbeziehung einer breiten Bürgerschaft.

Unser Ziel ist es durch Realisierung eines Bürgerwindparks nach dem ausdrücklichen Leitbild des Kreises Steinfurt die Energiewende vor Ort mitzugestalten.

Dadurch, dass wir die Planung und den Betrieb der Windenergieanlagen selber in die Hand nehmen, werden wir die Entscheidungskompetenz dauerhaft vor Ort behalten. Durch Sicherstellung einer direkten finanziellen Beteiligung der Mettinger Bürgerinnen und Bürger an der späteren Betreibergesellschaft des Windparks erlangen diese ein Stimmrecht. Im Gegensatz zu Genussrechten, ermöglichen wir der Bürgerschaft, durch die direkte Beteiligung, eine Beteiligung am Unternehmen selbst! Dadurch bekommen die Bürgerinnen und Bürger die Chance Mitmachen | Mitbestimmen | Mitgestalten zu können.

Das Projekt auf einen Blick.


Gegenstand des Bauantrages

Im Rahmen eines BImSch Verfahrens wurden drei Windenergieanlagen des Typs MM 100 der Firma Senvion beantragt. Diese wurden am 25.11.2016 genehmigt
Die Türme haben eine Höhe von 100 Metern, die Blätter eine Länge von 50 Metern.
Insgesamt ergibt sich so eine Höhe von 150 Metern (Flügelspitze oben).
Die Leistung jeder einzelnen Anlage beträgt zwei Megawatt.

Die eingespeiste Stromerzeugung soll sich auf ca. 12.700.000 KWh belaufen (entspricht etwa 3620 Haushalten).
Durch den Einsatz der drei Anlagen werden ca. 9,5 Mio kg CO2 eingespart.

Alle Antworten auf Fragen, Daten, Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Windparks sind bitte dem Beteiligungsangebot, dem Prospekt, zu entnehmen.

Dieses Prospekt wird nach der Genehmigung durch die Bundesfinanzaufsicht der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Prospekt wird wohl nach jetzigem Zeitplan erst nach Errichtung der Anlagen vorliegen. Der Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden.

Die finanzielle Beteiligung der Bürger Mettingens an dem Projekt ist erst nach der Vorstellung des Prospektes innerhalb eines bestimmten Zeitfensters möglich. 

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